Als Arbeitgeber sind Sie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Sie treffen die entsprechenden Schutzmaßnahmen und müssen zudem dafür sorgen, dass diese von den Arbeitnehmern auch eingehalten und umgesetzt werden.
Im Einzelnen bedeutet das unter anderem:
Belasten Sie sich und Ihre Mitarbeiter nicht mit administrativem und zeitlichem Aufwand. AGB Hamburg bietet Ihnen in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes eine kompetente Beratung. Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Erstellung Ihrer Arbeitsschutzkonzepte und Gefährdungsbeurteilungen. Als qualifizierter Partner stellen wir für Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) beratend tätig und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze seiner Beschäftigten durchzuführen.
Wir erarbeiten mit Ihnen ein maßgeschneidertes Arbeitsschutzkonzept und gestalten gemeinsam ein Umfeld, in dem Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Vordergrund stehen.
Unsere Leistungen: