Arbeitssicherheit

Als Arbeitgeber sind Sie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Sie treffen die entsprechenden Schutzmaßnahmen und müssen zudem dafür sorgen, dass diese von den Arbeitnehmern auch eingehalten und umgesetzt werden.

 

Im Einzelnen bedeutet das unter anderem:

  • Für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden
  • Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter müssen durchgeführt werden
  • Betriebsanweisungen müssen erstellt werden
  • Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden
  • Die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen muss überprüft werden

Belasten Sie sich und Ihre Mitarbeiter nicht mit administrativem und zeitlichem Aufwand. AGB Hamburg bietet Ihnen in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes eine kompetente Beratung. Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Erstellung Ihrer Arbeitsschutzkonzepte und Gefährdungsbeurteilungen. Als qualifizierter Partner stellen wir für Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) beratend tätig und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze seiner Beschäftigten durchzuführen.

Arbeitsschutzkonzept

Wir erarbeiten mit Ihnen ein maßgeschneidertes Arbeitsschutzkonzept und gestalten gemeinsam ein Umfeld, in dem Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Vordergrund stehen.


Unsere Leistungen:

  • Beratung und Betreuung Ihres Unternehmens bei der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den berufsgenossenschaftlichen Verordnungen und Regeln
  • Beratung der Geschäftsführung in arbeitssicherheitstechnischen Belangen
  • Begehungen der Arbeitsstätten und Erstellung von Begehungsberichten
  • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen sowie Überwachung und Nachbearbeitung
  • Beurteilung der Arbeits- und Arbeitsplatzbedingungen
  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)
  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Arbeitsschutzkonzepten
  • Unterstützung bei Unterweisungen und Schulungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Regelmäßige Prüfungen von Leitern und Tritten gemäß BGV D36